Handlungsleitfaden für Patientinnen und Patienten
Bitte beachten Sie folgenden Handlungsleitfaden:
- Fragen Sie Ihren Arzt oder Ärztin bei Ausstellung der Zuweisung, ob eine Bewilligung Ihrer Krankenversicherung erforderlich ist. Viele Ordinationen kümmern sich um die Bewilligung - oder Sie müssen die Bewilligung bei Ihrer Krankenversicherung selbst besorgen.
- Vereinbaren Sie mit einem Radiologischen Institut einen Termin für die Durchführung der Untersuchung.
Ein Institut in Ihrer Nähe mit Kassenvertrag nennt Ihnen entweder Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder finden Sie auf der Rückseite der Zuweisung. - Bei der Terminvereinbarung mit dem Institut halten Sie Ihre Überweisung (und Bewilligung) bereit.
- Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Versicherungsnummer sowie die Diagnose bzw. die konkret durch die Untersuchung abzuklärende Fragestellung und die betroffene Körperstelle.
- Nennen Sie das Datum des Akutfalles, wenn es sich z.B. um einen Unfall handelt.
- Informieren Sie das Institut, wie lange Ihre Beschwerden bereits andauern.
- Radiologische Institute mit Kassenvertrag sind verpflichtet, Ihnen rasch einen Termin zu geben, wenn die Untersuchung dringend ist!
- Wird Ihnen von einem Radiologischen Institut mit Kassenvertrag ein rascher Termin nur unter der Bedingung angeboten, dass Sie die Kosten der verordneten Untersuchung selbst tragen, informieren Sie bitte direkt die Ombudsstelle Ihrer Krankenversicherung über diese Vorgangsweise und wenden Sie sich an ein anderes Institut. Bitte machen Sie sich aber nicht Termine bei mehreren Instituten aus, um schneller behandelt zu werden. Sie blockieren damit Termine anderer PatientInnen.
- Fragen Sie Ihren Arzt oder Ärztin bei Ausstellung der Zuweisung, ob eine Bewilligung Ihrer Krankenversicherung erforderlich ist. Viele Ordinationen kümmern sich um die Bewilligung - oder Sie müssen die Bewilligung bei Ihrer Krankenversicherung selbst besorgen.
Kontakt
Haben Sie Probleme bei der Vereinbarung von Terminen mit einem Radiologischen Institut?
Melden Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.
Wählen Sie Ihren Versicherungsträger und schildern Sie Ihren persönlichen Fall bei Ihrem Ombudsman:
Ombudsstelle - Wiener Gebietskrankenkasse
Ombudsstelle - Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
GesundehitsInfoZentrum - Burgenländische Gebietskrankenkasse
Sozialservicestelle - Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
Ombudsstelle - Steiermärkische Gebietskrankenkasse
Ombudsstelle - Salzburger Gebietskrankenkasse
Ombudsstelle - Tiroler Gebietskrankenkasse
Ombudsstelle - Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Ombudsstelle - Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Ombudsstelle - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Ombudsstelle - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Versichertenanwaltschaft - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Suchen Sie Rat oder Hilfe?
Wenden Sie sich an die zuständige Ombudsstelle.
Dort wird man sich in unbürokratischer Weise um Ihre Anliegen und Wünsche bemühen.